Die Bundesnetzagentur plant die Versteigerung neuer Mobilfunkfrequenzen im April 2010. Zum Kauf stehen hierbei Frequenzen im Bereich von 800 MHz. Infolge der Umstellung vom analogen auf den digitalen Rundfunk, der sogenannten digitalen Dividende, wurde diese begehrte Frequenz frei.
Per Eilantrag versuchte der Kabelnetzbetreiber Kabel Baden-Württemberg, der Free- und Pay-TV- Angebote sowie Internet-Zugänge anbietet, das Vorhaben zu unterbinden und reichte Klage vor dem Kölner Verwaltungsgericht ein. Dieses entschied nun zugunsten der Bundesnetzagentur und lehnte den Antrag des Kabelnetzbetreibers am Montag unanfechtbar ab (Az. 21 L 1851/09 – VG Köln).
Ursächlich für die Klage waren Bedenken von Kabel Baden-Württemberg, dass das eigene Kabelnetz durch die neue 800 MHz Frequenz beeinträchtigt werden und Störungen zur Folge haben könnte. Nach Ansicht des zuständigen Gerichts, kann jedoch nicht vorab von einer wechselseitigen Störung von Mobilfunkfrequenz- und Kabelnutzung ausgegangen werden. Sofern es tatsächlich zu Unverträglichkeiten kommen sollte und hierdurch die Kabelfunktionalität beeinträchtigt werden würde, so wäre die Beseitigung zu einem späteren Zeitpunkt durch geeignete technische Maßnahmen möglich.
Unterstützt und wissenschaftlich bestätigt wurden die Bedenken durch Untersuchungen des Münchner Instituts für Rundfunktechnik (IRT) und des Verbandes Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA), der die Interessen von 119 Unternehmen der deutschen Breitbandkabelbranche vertritt und dessen Netz insgesamt 18 Millionen Haushalte versorgt. Technische Messungen hätten demnach ergeben, dass bereits schwache Sendeleistungen von rückkanalfähigen mobilen Datengeräten den Kabelempfang stark beeinträchtigen. Abhängig von bestimmten Faktoren sei sogar die Störung des Fernsehempfangs in Gänze möglich. Als zwingend notwendig werden daher weiterführende Untersuchungen betrachtet, die eine störungsfreie gemeinsame Nutzung der Frequenzen belegen und gewährleisten. Die Signaleinstrahlung des 800 MHz Bereiches würde insbesondere die Funktionalität von Fernsehgeräte und Settop-Boxen massiv stören.
In gleicher Sache sind derzeit noch weitere Klagen beim Kölner Verwaltungsgericht anhängig. Fünf Kabelnetzbetreiber und Rundfunkveranstalter stützen ihre Bedenken diesbezüglich ebenso auf das mögliche Auftreten von technischen Störungen und zielen auf eine Verhinderung der angedachten Frequenzversteigerung.
Des Weiteren wurde durch sechs teilnahmewillige Unternehmen Klage eingereicht, welche die Versteigerungsbedingungen der Bundesnetzagentur vollständig oder zumindest teilweise für rechtswidrig halten. Eine mündliche Verhandlung wurde für Mitte März in Köln anberaumt.
Die Zulassung zur Frequenzversteigerung erhielten lediglich die vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber T-Mobile, Vodafone, E-Plus und o2-Telefónica. Ein fünfter interessierter Bewerber zog seinen gestellten Antrag zurück, ein weiteres Unternehmen konnte die Voraussetzungen der Regulierungsbehörde für die Zulassung zur Versteigerung nicht erfüllen. Der Antrag wurde dementsprechend abgelehnt.
Mit Versteigerung der Frequenzen soll die Breitbandversorgung in ländlichen Gebieten verbessert werden und allen Bundesbürgern die Nutzung eines schnellen Internets ermöglichen. Als Auktionsbeginn ist der 12. April 2010, 13:00 Uhr, vorgesehen. Die Versteigerung soll in der Niederlassung der Bundesnetzagentur in Mainz stattfinden.
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