Um den Wettbewerb “untereinander” zu fördern, entschloss sich der DSL Anbieter o2 für seine Kunden die Auskunft der Telekom zu sperren. Personen, die mit einem o2 DSL Anschluss aus dem Festnetz eine Auskunft erreichen möchten, werden ab sofort unter der Nummer 11833 nicht mehr verbunden. Gleichzeitig wurde der Tarif der o2 eigenen Auskunft unter den Nummern 11881 oder 11889 gesenkt.
Inwiefern mit dieser Aktion der Wettbewerb gefördert wird, beantwortete die Firma nicht, schließlich wird durch die Sperrung einer Nummer den Kunden die freie Wahl ihrer Auskunft sogar erschwert. Statt einer Förderung des Wettbewerbs allgemein, erreicht o2 damit eher eine bessere Position des eigenen Produkts in diesem Wettbewerb. Die mit der Sperrung der Telekom-Auskunft einhergehende Preissenkung des eigenen Angebotes könnte dazu dienen, die Kundschaft, denen die freie Wahl des Auskunftsanbieters genommen, oder zumindest eingeschränkt wird, zu beruhigen. Bisher ist von der Sperrung nur der Marktführer betroffen, o2 behält sich aber vor, sie auch auf andere Auskünfte auszudehnen. Dies könnte dazu führen, dass Kunden beim Abschluss eines o2 DSL Vertrages damit auch die Wahl ihrer zukünftigen Auskunft festlegen. Bei zukünftigen Preisänderungen oder Qualitätsverlusten der o2 Auskunft hätten Kunden, die in einen langfristigen Vertrag gebunden sind keine Möglichkeit mehr, über das Festnetz eine andere Auskunft zu befragen. Lediglich aus dem Handynetz heraus ist zur Zeit die Nummer der Telekom Auskunft erreichbar. Dies ist aber für die Kunden mit weit höheren Kosten verbunden.
Ob die Sperrung der Nummern anderer Auskunftsdienste rechtlich in Ordnung ist, wird derzeit noch geklärt. Möglicherweise muss o2 die Sperrung aufgrund verschiedener Gesetze wieder aufheben. Zum Beispiel könnte der Versuch bei seinen Kunden eine Monopolstellung aufzubauen aus Gründen des Kartellrechts verboten sein. Auch stellt es eine erhebliche Einschränkung der Freiheit der Kunden dar, wenn bestimmte Nummern unerreichbar gemacht werden. Die Auskunftsdienste und die Netzbetreiber stellen unterschiedliche Geschäftsbereiche dar. Es muss geklärt werden, ob mit dem Abschluss eines Vertrages in einem Geschäftsbereich damit eine Bindung auch an den anderen rechtens sein kann. Zumindest die rückwirkende Sperrung einer Nummer, bei bereits geschlossenen Verträgen könnte bald beanstandet werden. Bei neu abgeschlossenen Verträgen, in denen die Sperrung der Nummern anderer Auskünfte bekannt gegeben wurde, sieht die Sachlage jedoch anders aus. Die endgültigen Entscheidungen bleiben abzuwarten.
o2 sperrt die Auskunft der Telekom
Veröffentlicht am 16.04.2010 von admin

